Das Chorsingen für Aphasiker/innen kann eine Ergänzung der logopädischen Therapie sein. Das Singen wird von den Krankenkassen noch nicht als Zusatzleistung anerkannt und die Patienten bezahlen die entstehenden Unkosten selber. Wir sind deshalb dankbar für jede Spende.

 

 

Den bisherigen Spendern nochmals ganz herzlichen Dank.

 

 

 

Basellandschaftliche Kantonalbank 4410 Liestal

Konto 40-44-0

Zugunsten: AphaSingers Basiliensis

CH67 0076 9403 3951 1200 1

Landskronweg 4

4107 Ettingen